Regeln und Bestimmungen
Sie dienen der Gewässerbewirtschaftung bei Besatzmaßnahmen, Räumen, Düngen, Wegedienst, Vorbereitung von Veranstaltungen, Einsatz bei Veranstaltungen, Instandsetzung von Geräten und vieles mehr.
Die Vorstandschaft ist deshalb berechtigt, für die
erforderlichen Arbeiten von den aktiven Mitgliedern und den Jungfischern
unentgeltliche Dienstleistungen zu verlangen.
Der Einsatz von kranken, körperbehinderten oder altersschwachen Mitgliedern
soll unterbleiben.
Aufgerufenen Mitglieder müssen im Falle ihrer Verhinderung einen Ersatzmann
stellen, andernfalls muss für den Ausfall des Arbeitsdienstes ein Betrag von
zur Zeit EUR 20
an die Vereinskasse geleistet werden.
Nichtbefolgung hat den Entzug der Jahreserlaubnis zur Folge!
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Bedingungen
zur Fischereiausübung beim SFG Gündelbach e.V.
Fischen Sie waidgerecht. Verhalten Sie sich kameradschaftlich und hilfsbereit.
Schützen Sie die Natur und halten Sie Ihren Angelplatz
sauber. Bedenken Sie stets das Sie die Gemeinschaft aller Fischer repräsentieren.
Auf Friedfische darf mit 2 Ruten, auf Raubfische darf ebenfalls mit zwei Ruten gefischt werden.
Eine Rute mit totem Fisch oder Fischfetzen beködert,
gilt als Raubfischrute.
Pro Rute ist nur eine Anbißstelle erlaubt. Ausgelegte
Angeln sind ständig zu beaufsichtigen.
Beim Angeln auf Raubfische ist ein Raubfischvorfach mit mindestens 20 cm Länge
zu verwenden. Das Angeln mit Kunstködern, totem Köderfisch und Fischfetzen ist
während der Hecht- und Zanderschonzeit grundsätzlich verboten.
Fische aus Vereinsgewässern dürfen nicht in andere Gewässer umgesetzt
werden. Desgleichen dürfen Fische aus Privatgewässern nur nach Zustimmung des
Vorstandes in Vereinsgewässer eingesetzt werden.
Das Hältern von Fischen zum Zwecke des späteren Zurücksetzens oder
Austauschen ist nicht erlaubt.
Der gewerbsmäßige Verkauf oder Tausch der im Vereinsgewässer
gefangenen Fische ist strengstens verboten.
Beim Befahren der Uferwege ist größtmögliche Rücksicht auf Fußgänger
und Radfahrer zu nehmen.
Fischsterben sind sofort der Polizei oder dem SFG Gündelbach zu melden.
Jeder Angler muss beim Fischen den gültigen staatlichen
Fischereischein, den Erlaubnisschein, Hakenlöser, Metermaß, sowie seine
Fangliste mit sich führen.
Wer oben aufgeführte Bedingungen nicht einhält, hat mit dem Entzug des Erlaubnisscheines oder Anzeige zu rechnen. Jeder Fischer ist für sein Handeln selbst verantwortlich.